Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
HOLISTICA Platform Solution Systems und Managed Services
Version 2.0 | Stand 2026-09-15
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen HOLISTICA und Geschäftskunden. Sie enthalten einen allgemeinen Teil sowie ergänzende Bestimmungen für Plattform- und Abonnementleistungen und für Projekte, Solution Systems und Managed Services. Preise und branchenspezifische Leistungsumfänge werden ausschließlich individuell vereinbart.
Teil AAllgemeine Bestimmungen
1 Anbieter und Geltungsbereich
1.1
Anbieter ist Jan M. Braun, handelnd unter HOLISTICA, Schuckertstraße 50, 67063 Ludwigshafen am Rhein, Deutschland, E-Mail legal@holisticgrowth.de, nachfolgend HOLISTICA.
1.2
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
1.3
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn HOLISTICA ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.4
Diese AGB gelten für Verträge über HOLISTICA Platform, CRM- und Automationslösungen, Solution Systems, Branchenkonfigurationen, Implementierungsprojekte und Managed Services. Welcher Leistungsbereich vereinbart ist, ergibt sich aus dem individuellen Angebot, Auftragsformular oder Bestellvorgang.
2 Vertragsunterlagen und Rangfolge
2.1
Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge: das angenommene individuelle Angebot, Auftragsformular oder die Bestellbestätigung einschließlich späterer Nachträge, ein gesonderter Dienstleistungs- oder Projektvertrag, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten, diese AGB mit den für die bestellte Leistung einschlägigen Modulen.
2.2
Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geht bei Widersprüchen hinsichtlich personenbezogener Daten vor.
2.3
Produktbeschreibungen, Präsentationen, Demonstrationen und unverbindliche Kostenschätzungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn das individuelle Angebot ausdrücklich darauf Bezug nimmt.
3 Vertragsschluss
3.1
Ein Angebot von HOLISTICA kann innerhalb der darin genannten Bindungsfrist angenommen werden. Fehlt eine Bindungsfrist, bleibt es 14 Kalendertage ab Ausstellungsdatum annehmefähig.
3.2
Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform, elektronische Bestätigung eines Bestellvorgangs, Unterzeichnung einer Vertragsurkunde oder Beginn der Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zustande.
3.3
HOLISTICA darf einen Vertragsschluss von einer Identitäts-, Unternehmens- oder Bonitätsprüfung sowie vom Eingang vereinbarter Vorauszahlungen abhängig machen.
4 Leistungen und Leistungsänderungen
4.1
HOLISTICA erbringt die im individuellen Vertrag beschriebenen Leistungen fachgerecht. Eine bestimmte wirtschaftliche Wirkung, insbesondere eine Mindestzahl an Leads, Terminen, Verkäufen, Umsätzen oder eine bestimmte Conversion-Rate, wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als Garantie vereinbart wurde.
4.2
Technische Funktionen können von Drittanbietern, Schnittstellen, Freigaben und Plattformbedingungen abhängen. HOLISTICA darf technisch notwendige oder sicherheitsbedingte Anpassungen vornehmen, soweit der vereinbarte Kernnutzen nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
4.3
Änderungen, die Leistungsumfang, Projektaufwand, Zeitplan oder Kosten beeinflussen, werden vor Umsetzung abgestimmt. HOLISTICA ist nicht verpflichtet, zusätzliche Leistungen ohne entsprechende Vereinbarung zu erbringen.
4.4
Teilleistungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden nutzbar sind und keine wesentlichen Interessen des Kunden entgegenstehen.
5 Mitwirkung des Kunden
5.1
Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Inhalte, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig bereit. Er sichert zu, dass die bereitgestellten Inhalte und Daten rechtmäßig verwendet werden dürfen.
5.2
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Erforderlicher Zusatzaufwand kann nach vorheriger Information gesondert berechnet werden.
5.3
Der Kunde benennt für vertriebsbezogene Systeme verantwortliche Nutzer. Persönliche Leadbearbeitung, Beratung, Angebotserstellung, Follow-up und Closing verbleiben beim Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
6 Rechtmäßige Nutzung und Akquise
6.1
Der Kunde nutzt die Leistungen nur im Einklang mit geltendem Recht, Rechten Dritter und den Nutzungsbedingungen eingebundener Anbieter.
6.2
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm festgelegten Verarbeitungszwecke sowie der von ihm bereitgestellten Inhalte, Zielgruppen, Kontaktlisten, Datenquellen, Weisungen und vertrieblichen Freigaben verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die erforderlichen Rechtsgrundlagen, Datenschutzinformationen und Einwilligungen sowie die Beachtung von Widersprüchen und wettbewerbsrechtlichen Anforderungen. Soweit HOLISTICA personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich nach Maßgabe der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und der dokumentierten Weisungen des Kunden. HOLISTICA erfüllt die gesetzlichen Pflichten, die zwingend für Auftragsverarbeiter gelten. Nur soweit HOLISTICA personenbezogene Daten außerhalb einer Auftragsverarbeitung für eigene Zwecke verarbeitet, handelt HOLISTICA für diese Verarbeitung in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit.
6.3
Automatisierte oder manuelle Akquiseaktivitäten werden nur im vereinbarten Umfang durchgeführt. HOLISTICA darf eine Weisung ablehnen oder eine Maßnahme aussetzen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß, Missbrauch oder eine Gefährdung der technischen Infrastruktur bestehen.
6.4
Der Einsatz der Systeme für rechtswidrige Massenkommunikation, Identitätstäuschung, unzulässiges Scraping, Schadsoftware, Sicherheitsangriffe oder die Verarbeitung rechtswidrig erlangter Daten ist untersagt.
7 Vergütung Rechnungen und Steuern
7.1
Art und Umfang der Leistungen sowie die Vergütung ergeben sich aus dem individuellen Angebot, Auftragsformular, Bestellvorgang oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung. Diese AGB enthalten keine Paket- oder Vertical-Preise.
7.2
Alle Preisangaben verstehen sich gegenüber Geschäftskunden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Eine umsatzsteuerfreie Abrechnung oder Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens erfolgt nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Nachweise vorhanden sind.
7.3
Einmalige Setup- oder Projektvergütungen werden nach Vertragsschluss beziehungsweise entsprechend dem vereinbarten Zahlungsplan berechnet. Laufende Vergütungen werden, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus zu Beginn des Leistungsmonats in Rechnung gestellt.
7.4
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei HOLISTICA.
7.5
Nutzungs-, Kommunikations-, Telefonie-, E-Mail-, KI-, Datenquellen-, Domain-, Werbe- oder sonstige Drittanbieterkosten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Verbrauchsabhängige Zusatzkosten werden nach der vereinbarten Abrechnungslogik berechnet.
7.6
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte. HOLISTICA darf nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung betroffene Leistungen vorübergehend sperren, wenn die Sperrung verhältnismäßig ist.
7.7
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
8 Laufzeit und Kündigung
8.1
Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und besondere Kündigungsrechte ergeben sich aus dem individuellen Vertrag. Fehlt eine Laufzeitvereinbarung, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
8.2
Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart und enthält der individuelle Vertrag keine abweichende Verlängerungsregel, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Er kann dann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
8.3
Kündigungen bedürfen mindestens der Textform und können an legal@holisticgrowth.de gerichtet werden.
8.4
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit der wichtige Grund heilbar ist, ist grundsätzlich zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
9 Datenschutz und Vertraulichkeit
9.1
Jede Partei verarbeitet personenbezogene Daten in eigener Verantwortlichkeit, soweit nicht eine Auftragsverarbeitung vorliegt. Soweit HOLISTICA personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
9.2
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche kaufmännische, technische und organisatorische Informationen vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Ausgenommen sind Informationen, die rechtmäßig öffentlich bekannt, unabhängig entwickelt, rechtmäßig von Dritten erlangt oder aufgrund zwingenden Rechts offenzulegen sind.
9.3
HOLISTICA darf geeignete Unterauftragnehmer und technische Dienstleister einsetzen. Datenschutzrechtliche Anforderungen und vertragliche Informationspflichten bleiben unberührt.
10 Rechte an Inhalten Daten und Arbeitsergebnissen
10.1
Rechte an vom Kunden bereitgestellten Inhalten, Marken und Daten verbleiben beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde räumt HOLISTICA die für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
10.2
HOLISTICA behält Rechte an bestehenden Methoden, Templates, Bibliotheken, Automationsbausteinen, Systemlogiken, Know-how und allgemeinen Komponenten. Der Kunde erhält an individuellen Arbeitsergebnissen die im Angebot beschriebenen Nutzungsrechte nach vollständiger Zahlung.
10.3
Kundendaten bleiben dem Kunden zugeordnet. Systeminterne Konfigurationen, proprietäre Workflows, Templates und nicht kundenspezifische Komponenten sind nicht automatisch Bestandteil eines Datenexports.
10.4
Eine öffentliche Nennung als Referenz oder Nutzung von Name, Logo oder Fallstudie erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung des Kunden.
11 Datenübergabe nach Vertragsende
11.1
Der Kunde ist für regelmäßige Exporte geschäftskritischer Daten verantwortlich, soweit Exportfunktionen bereitstehen.
11.2
Sofern der individuelle Vertrag oder die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nichts Abweichendes regelt, kann der Kunde innerhalb von 60 Kalendertagen nach Vertragsende einen Export seiner im Kundenbereich gespeicherten Stamm-, Kontakt- und CRM-Daten in einem technisch verfügbaren üblichen Format anfordern.
11.3
Nach Ablauf des Übergabezeitraums dürfen die Daten gelöscht werden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, technische Sicherungskopien und Vorgaben von Drittanbietern bleiben unberührt. Aufbewahrungspflichtige Daten werden für andere Zwecke gesperrt.
12 Mängel und Haftung
12.1
Der Kunde meldet erkennbare Mängel unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung und ermöglicht HOLISTICA eine angemessene Prüfung und Nacherfüllung.
12.2
HOLISTICA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei übernommenen Garantien und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
12.3
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.4
Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend zugunsten von Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern von HOLISTICA.
13 Höhere Gewalt und Drittanbieter
13.1
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden. Die betroffene Partei informiert die andere Seite und begrenzt die Auswirkungen soweit zumutbar.
13.2
HOLISTICA haftet nicht für Ausfälle oder Änderungen eigenverantwortlicher Drittanbieter, soweit HOLISTICA diese nicht zu vertreten hat. HOLISTICA unterstützt im vereinbarten Supportumfang bei Analyse und Wiederherstellung.
Teil BPlatform und Subscription Services
14 Plattformzugang
14.1
HOLISTICA stellt dem Kunden für die Vertragslaufzeit Zugang zu den vereinbarten Plattformfunktionen bereit. Umfang, Nutzerzahl, Kontaktvolumen, Kommunikationskontingente und freigeschaltete Funktionen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag.
14.2
Zugangsdaten sind personenbezogen und vertraulich zu behandeln. Der Kunde informiert HOLISTICA unverzüglich über vermutete unbefugte Zugriffe.
14.3
Der Kunde darf die Plattform nur für eigene Geschäftszwecke und im vereinbarten Mandanten- oder Kundenbereich verwenden. Weitergabe, Untervermietung oder Wiederverkauf bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
15 Verfügbarkeit Wartung und Support
15.1
HOLISTICA strebt eine zuverlässige Bereitstellung an. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie in einem Service Level Agreement ausdrücklich vereinbart ist.
15.2
Wartungs-, Sicherheits- und Aktualisierungsarbeiten dürfen durchgeführt werden. Planbare wesentliche Einschränkungen werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.
15.3
Supportkanäle, Servicezeiten, Reaktionsziele und enthaltene Optimierungen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag. Eine Ziel-Reaktionszeit ist keine garantierte Behebungsfrist.
16 Plattformänderungen und Nutzungslimits
16.1
HOLISTICA oder ein Plattformanbieter darf Funktionen weiterentwickeln, ersetzen oder einstellen, wenn dies aus Sicherheits-, Rechts-, Kompatibilitäts- oder Produktgründen erforderlich ist. HOLISTICA informiert über wesentliche nachteilige Änderungen und bemüht sich um eine zumutbare Alternative. Beeinträchtigt eine dauerhafte Änderung den vereinbarten Kernnutzen wesentlich und kann innerhalb angemessener Frist keine zumutbare Alternative bereitgestellt werden, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Leistungsteil außerordentlich in Textform kündigen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
16.2
Werden vereinbarte Nutzungsgrenzen überschritten, stimmt HOLISTICA eine Erweiterung, Verbrauchsabrechnung oder technische Begrenzung mit dem Kunden ab. Eine automatische kostenpflichtige Höherstufung erfolgt nur, wenn sie zuvor vereinbart wurde.
Teil CProjekte Solution Systems und Managed Services
17 Projektumsetzung und Abnahme
17.1
Soweit eine im individuellen Vertrag vereinbarte Leistung ihrer Natur nach abnahmefähig ist, ergeben sich Projektphasen, Meilensteine und Abnahmekriterien aus dem individuellen Vertrag. Laufende Dienstleistungen, Beratung, Support und der bloße Systembetrieb unterliegen keiner Abnahme, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
17.2
Nur für abnahmefähige Leistungen gilt: Nach Fertigstellung fordert HOLISTICA den Kunden in Textform zur Abnahme auf. Der Kunde erklärt innerhalb von zehn Werktagen die Abnahme oder verweigert sie unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels. Reagiert der Kunde innerhalb dieser Frist nicht oder verweigert er die Abnahme nicht unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels, gilt die Leistung nach Maßgabe des § 640 Absatz 2 BGB als abgenommen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
17.3
Änderungen nach Freigabe oder Abnahme sowie neue Prozesse, Kampagnen, Integrationen oder individuelle Entwicklungen gelten als Erweiterungen und werden gesondert vereinbart.
18 Managed Services und Optimierungen
18.1
Managed Services beziehen sich auf den vereinbarten Bestand. Regelmäßige Prüfung, Support und kleinere Optimierungen sind nur in dem Umfang enthalten, der im individuellen Vertrag beschrieben wird.
18.2
Ein Anspruch auf ein bestimmtes Stundenkontingent, eine unbegrenzte Zahl von Änderungen oder die Umsetzung sämtlicher Wünsche innerhalb eines Abrechnungszeitraums besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
18.3
Neue Solution Systems, weitere Landingpages, Kampagnen, Datenquellen, Integrationen, umfangreiche Automationen, Datenmigrationen, individuelle Entwicklung, operative Akquise, Paid Media und Content-Produktion sind nicht Bestandteil des laufenden Bestandsservices, sofern sie nicht ausdrücklich einbezogen wurden.
19 Einsatz künstlicher Intelligenz
19.1
Soweit vereinbart, dürfen KI-gestützte Werkzeuge zur Erstellung, Analyse, Klassifizierung oder Automatisierung eingesetzt werden. KI-Ausgaben können fehlerhaft, unvollständig oder nicht aktuell sein und bedürfen vor wesentlichen Entscheidungen einer angemessenen menschlichen Prüfung.
19.2
Der Kunde übermittelt keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige hochvertrauliche Informationen an KI-Funktionen, sofern dies nicht ausdrücklich freigegeben und datenschutzrechtlich abgesichert wurde.
19.3
HOLISTICA schuldet keine Exklusivität oder Schutzfähigkeit KI-generierter Ergebnisse, soweit dies technisch oder rechtlich nicht gewährleistet werden kann.
20 Schlussbestimmungen
20.1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt.
20.2
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20.3
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Ludwigshafen am Rhein, soweit gesetzlich zulässig.
20.4
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.
